Winterdienst Kiel

Sicher durch den Winter kommen

Zuverlässig, sicher und schnell. Ihr Winterdienst Service aus Kiel mit jahrelanger Erfahrung. Noch vor Beginn der Winterdienst-Saison werden alle Touren geplant, bitte holen Sie also rechtzeitig Ihr individuelles Angebot ein. Unsere Leitstelle und die Einsatzkräfte sind ein eingespieltes Team, dadurch gewährleisten wir eine einwandfreie und zuverlässige Durchführung der Schnell- und Eisbeseitigung. Weiterhin kümmern wir uns um die komplette Organisation und Durchführung aller Arbeiten rund um den Winterdienst.

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Ihr Winterdienst Partner in Kiel & Umgebung

Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind beim Winterdienst in Kiel gefragt, wie in keiner anderen Tätigkeit im Gebäudeservice. Und das zumeist vollkommen spontan – mit Bereitschafts-Charakter: Wenn es schneit rücken wir bereits um 3 Uhr morgens raus, damit Ihre Mieter oder Kunden sicher sind. Zu hoch ist die Rusch- und Verletzungsgefahr für Ihre Mieter und Kunden auf der Straße.

Bereitschaft

Wir sind 24 Stunden am Tag einsatzbereit

Einsatz

Bei Bedarf räumen wir mehrmals täglich

Flächen

Egal ob privat oder gewerblich, wir betreuen Flächen jeder Größe

Kontakt

Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot für den Winterdienst an

Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten häufig gestellte Fragen für Sie

Wie lauten die gesetzlichen Vorgaben zum Winterdienst in Kiel?
Laut der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel sowie dem Bundesfernstraßengesetz und dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) ist im Rahmen des Winterdienstes sicherzustellen, dass Straßen, Radwege und Gehwege bei Schnee und Glätte sicher genutzt werden können. Die Stadt Kiel hat diese Pflicht den Eigentümern von Grundstücken übertragen. Die Eigentümer haben so bis 09:00 Uhr dafür zu sorgen, dass auf den Wegen in der Frontlänge bis zu den anliegenden Grundstücken in einer Breite von mindestens 1,50 m Schnee zu räumen ist. Eis oder Glatteis muss werktags bis 08:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr ebenfalls in einer Breite von 1,50 m beseitigt werden. Für die Bestreuung dürfen nur abstumpfende, salzfreie Streumittel wie etwa Sand eingesetzt werden. Eine Ausnahme bilden Eisregen, Treppen, Rampen, Brückenaufgänge sowie starke Gefäll- und Steigungsstrecken. An diesen Stellen darf Streusalz ausgebracht werden.
Wo liegen die Kosten für den Winterdienst?
Die Kosten für Ihren Winterdienst in Kiel berechnen wir anhand der Fläche, auf der Schnee geräumt und Streugut ausgebracht werden soll. Ihnen stehen hierfür verschiedene Pakete mit monatlichen Pauschalen zur Verfügung. In jedem Paket enthalten sind die Eisbeseitigung, Schneeräumung, alle Kosten für Streugut und Fahrzeuge, vollständiger Schutz bei Schäden sowie der Winterdienst an Sonn- und Feiertagen. Optional haben Sie die Möglichkeit zusätzlich Leistungen dazu zu buchen wie etwa die das Aufnehmen des Streuguts nach Saisonende, die Verwendung von Biostreugut oder Streugut ohne Salzanteil. Unser Service beinhaltet immer die 24/7-Einsatzbereitschaft, mit der wir Ihnen jederzeit bei Schnee und Eis zur Seite stehen und Ihre Pflichten als Grundstückseigentümer professionell erfüllen.
Was passiert in einem Schadensfall?
Bei uns können Sie sich jederzeit sicher sein, dass Sie bestens abgesichert sind. Aus diesem Grund schließen wir für die vereinbarten Flächen selbstverständlich eine Haftpflichtversicherung ab.
Wie sind die Rechten und Pflichten für den Winterdienst in Kiel?
Für die Schneeräumung von öffentlichen Straßen wie beispielsweise Fahrbahnen, Radwege, Fußgängerüberwege, öffentliche Plätze, Busspuren und Bushaltestellen, die durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind, ist in Kiel der Abfallwirtschaftsbetrieb zuständig. Der Winterdienst durch den ABK auf den genannten Flächen findet zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr statt. Von den Grundstückseigentümern sind folgende Flächen, die an dem Grundstück anliegen zu räumen und streuen: 
  • Gehwege (Bürgersteige, Verbindungswege, Treppenanlagen)
  • Gemeinsame oder kombinierte Geh- und Radwege 
  • Begehbare Seitenstreifen in Straßen, die keine Gehwege haben
  • Auf Streifen der Fahrbahn, die den Bedürfnissen des Fußgängerverkehrs entsprechen
  • Bushaltestellenbereiche und Fahrgastunterstände, die nicht vom Gehweg durch einen Radweg getrennt sind
Auf diesen Flächen beginnt die Schneeräumpflicht um 09:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr. Auch wenn es noch schneit, muss Schnee in einer Breite von mindestens 1,50 m entfernt werden. Neu gefallener Schnee muss innerhalb einer Stunde geräumt sowie Unebenheiten durch festgetretenen Schnee so oft wie nötig beseitigt werden. Die Eisbeseitigungspflicht ist werktags bis 08:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 zu erbringen. Sie endet um 20:00 Uhr. Eis oder Glatteis müssen ebenfalls in einer Breite von 1,50 m beseitigt werden. Weiterhin muss neugebildetes Eis unverzüglich so oft wie nötig beseitigt werden. Für die Beseitigung von Schnee und Eis können Grundstückseigentümer, Hauseigentümer, Gewerbetreibende sowie Privatpersonen einen Winterdienst für die Übernahme der Winterdienstpflichten beauftragen.
Was muss der Winterdienst in Kiel genau räumen?
Vom städtischen Winterdienst zu räumen sind Fahrbahnen, Radwege, Fußgängerüberwege, öffentliche Plätze, Busspuren sowie Bushaltestellen, die mit einem Radweg vom Gehweg getrennt sind. Von Eigentümern, Gewerbetreibenden oder Privatpersonen zu beseitigen sind Schnee und Eis in einer Mindestbreite von 1,50 m an dem Grundstück anliegenden Gehwegen, kombinierten Geh- und Radwegen, begehbaren Seitenstreifen, Streifen der Fahrbahn für Fußgängerverkehr sowie Bushaltestellenbereiche und Fahrgastunterstände, die vom Gehweg nicht durch einen Radweg getrennt sind.
Welches Streugut wird vom Winterdienst eingesetzt?
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Kiel schreibt vor, dass bei der Bestreuung von Gehwegen, Straßen oder Flächen nur abstumpfende, salzfreie Streumittel eingesetzt werden dürfen. Hierzu zählt beispielsweise Sand. Es wird dazu geraten, Produkte mit dem Zeichen „Blauer Engel“ zu verwenden. Streusalz darf lediglich bei Eisregen, auf Treppen, Rampen, starken Gefäll- oder Steigungsstrecken sowie auf Brückenaufgängen oder Brückenabgängen bei Glatteis verwendet werden. Bei uns haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Biostreugut für die Beseitigung von Glätte auszuwählen.
In welchem Zeitraum wird der Winterdienst erbracht?
Die Saison für den Winterdienst in Kiel beginnt am 01.11. und endet am 01.04. des Folgejahres. In diesem Zeitraum sind wir bei Schnee, Eis und Glätte jederzeit für Sie im Einsatz. An 7 Tagen in der Woche, an Sonn- und Feiertagen entfernen wir rund um die Uhr Schnee und Eis von den vertraglich festgelegten Flächen. Fragen Sie uns für eine individuelle Vertragsgestaltung gerne an.
Gibt es eine Kündigungsfrist?

Nein – sollten Sie zur nächsten Saison keinen Winterdienst brauchen oder sich für eine andere Firma entscheiden wollen, so sind Sie nicht an einen Vertrag gebunden.

Wie sind die gesetzlich festgelegten Uhrzeiten für den Winterdienst in Kiel?
Für die öffentliche Schneeräumung vom ABK gilt der Zeitraum von ca. 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr. In diesem Zeitraum müssen Straßen, Gehwege, Radwege, Fußgängerüberwege, öffentliche Plätze, Busspuren sowie Bushaltestellen von Schnee und Eis befreit werden. Für Privatpersonen, Hauseigentümer, Grundstückseigentümer sowie Gewerbetreibende gilt, dass anliegende Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Seitenstreifen, Fußgängerstreifen auf Fahrbahnen sowie Bushaltestellenbereiche und Fahrgastunterstände an jedem Wochentag bis 09:00 Uhr von Schnee befreit sein müssen. Eis bzw. Glätte muss werktags bis 08:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr entfernt werden. Die Pflichten gelten jeweils bis 20:00 Uhr. 
Wie ist der Winterdienst in Kiel an Sonn- und Feiertagen geregelt?
An Sonn- und Feiertagen sind Schnee und Eis von den Grundstückseigentümern, Hauseigentümern sowie Privatpersonen ebenfalls zu erbringen. Eis und Glätte müssen in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr beseitigt werden. Schnee muss zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr geräumt werden. Neuer Schneefall muss innerhalb einer Stunde beseitigt werden, bei neuer Eisbildung muss unverzüglich Streugut ausgebracht werden. Auf öffentlichen Flächen gilt, dass zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr der Winterdienst erbracht werden muss.
Wie oft muss der Winterdienst in Kiel Schnee und Eis beseitigen?
Neuer Schneefall muss im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr innerhalb einer Stunde wieder beseitigt werden. Unebenheiten durch festgetreten Schnee sind so oft wie erforderlich zu entfernen. Neu gebildetes Glatteis muss werktags im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr unverzüglich beseitigt werden. Ihr Winterdienst in Kiel kommt je nach Wetterlage so oft wie nötig und steht Ihnen rund um die Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen mit professionellen Winterdienstleistungen zur Seite. 
Was bedeuten Weißräumung oder Schwarzräumung für den Winterdienst in Kiel?
Weißräumung und Schwarzräumung unterscheiden sich im Arbeitsaufwand des Winterdienstes. Bei der Weißräumung wird der Schnee zur Seite geschoben und festgefahren. Der festgefahrene Schnee wird anschließend mit umweltfreundlichem Granulat bestreut. Bei der Schwarzräumung wird der Schnee vollständig entfernt, sodass der Straßenbelag wieder zu sehen ist. Die Schwarzräumung ist demnach mit wesentlich mehr Aufwand verbunden und dementsprechend auch teurer als die Weißräumung.

In folgenden Stadtteilen führen wir unseren Winterdienst in Kiel aus

Kiel Pries

Kiel Blücherplatz

Kiel Oppendorf

Kiel Kronsburg

Kiel Schreventeich

Kiel Gaarden-Süd

Kiel Düsternbrook

Kiel Südfriedhof

Kiel Mettenhof

Kiel Gaarden-Ost

Kiel Altstadt

Kiel Steenbek-Projensdorf

Kiel Brunswik

Kiel Neumühlen-Dietrichsdorf

Kiel Damperhof

Kiel Hasseldieksdamm

Kiel Ellerbek

Kiel Meimersdorf

Kiel Moorsee

Kiel Suchsdorf

Kiel Elmschenhagen

Kiel Wik

Kiel Rönne

Kiel Wellingdorf

Kiel Exerzierplatz

Kiel Russee

Kiel Wellsee

Kiel Friedrichsort

Kiel Kroog

Kiel Schilksee

Kiel Holtenau

Postleitzahlen Bereich: 24103, 24105, 24106, 24107, 24109, 24111, 24113, 24114, 24116, 24118, 24143, 24145, 24146, 24147, 24148, 24149, 24159