Was muss der Winterdienst in Kiel genau räumen?
Vom städtischen Winterdienst zu räumen sind Fahrbahnen, Radwege, Fußgängerüberwege, öffentliche Plätze, Busspuren sowie Bushaltestellen, die mit einem Radweg vom Gehweg getrennt sind. Von Eigentümern, Gewerbetreibenden oder Privatpersonen zu beseitigen sind Schnee und Eis in einer Mindestbreite von 1,50 m an dem Grundstück anliegenden Gehwegen, kombinierten Geh- und Radwegen, begehbaren Seitenstreifen, Streifen der Fahrbahn für Fußgängerverkehr sowie Bushaltestellenbereiche und Fahrgastunterstände, die vom Gehweg nicht durch einen Radweg getrennt sind.
Welches Streugut wird vom Winterdienst eingesetzt?
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Kiel schreibt vor, dass bei der Bestreuung von Gehwegen, Straßen oder Flächen nur abstumpfende, salzfreie Streumittel eingesetzt werden dürfen. Hierzu zählt beispielsweise Sand. Es wird dazu geraten, Produkte mit dem Zeichen „Blauer Engel“ zu verwenden. Streusalz darf lediglich bei Eisregen, auf Treppen, Rampen, starken Gefäll- oder Steigungsstrecken sowie auf Brückenaufgängen oder Brückenabgängen bei Glatteis verwendet werden. Bei uns haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Biostreugut für die Beseitigung von Glätte auszuwählen.
In welchem Zeitraum wird der Winterdienst erbracht?
Die Saison für den Winterdienst in Kiel beginnt am 01.11. und endet am 01.04. des Folgejahres. In diesem Zeitraum sind wir bei Schnee, Eis und Glätte jederzeit für Sie im Einsatz. An 7 Tagen in der Woche, an Sonn- und Feiertagen entfernen wir rund um die Uhr Schnee und Eis von den vertraglich festgelegten Flächen. Fragen Sie uns für eine individuelle Vertragsgestaltung gerne an.
Gibt es eine Kündigungsfrist?
Nein – sollten Sie zur nächsten Saison keinen Winterdienst brauchen oder sich für eine andere Firma entscheiden wollen, so sind Sie nicht an einen Vertrag gebunden.
Wie sind die gesetzlich festgelegten Uhrzeiten für den Winterdienst in Kiel?
Für die öffentliche Schneeräumung vom ABK gilt der Zeitraum von ca. 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr. In diesem Zeitraum müssen Straßen, Gehwege, Radwege, Fußgängerüberwege, öffentliche Plätze, Busspuren sowie Bushaltestellen von Schnee und Eis befreit werden. Für Privatpersonen, Hauseigentümer, Grundstückseigentümer sowie Gewerbetreibende gilt, dass anliegende Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Seitenstreifen, Fußgängerstreifen auf Fahrbahnen sowie Bushaltestellenbereiche und Fahrgastunterstände an jedem Wochentag bis 09:00 Uhr von Schnee befreit sein müssen. Eis bzw. Glätte muss werktags bis 08:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr entfernt werden. Die Pflichten gelten jeweils bis 20:00 Uhr.
Wie ist der Winterdienst in Kiel an Sonn- und Feiertagen geregelt?
An Sonn- und Feiertagen sind Schnee und Eis von den Grundstückseigentümern, Hauseigentümern sowie Privatpersonen ebenfalls zu erbringen. Eis und Glätte müssen in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr beseitigt werden. Schnee muss zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr geräumt werden. Neuer Schneefall muss innerhalb einer Stunde beseitigt werden, bei neuer Eisbildung muss unverzüglich Streugut ausgebracht werden. Auf öffentlichen Flächen gilt, dass zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr der Winterdienst erbracht werden muss.
Wie oft muss der Winterdienst in Kiel Schnee und Eis beseitigen?
Neuer Schneefall muss im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr innerhalb einer Stunde wieder beseitigt werden. Unebenheiten durch festgetreten Schnee sind so oft wie erforderlich zu entfernen. Neu gebildetes Glatteis muss werktags im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr unverzüglich beseitigt werden. Ihr Winterdienst in Kiel kommt je nach Wetterlage so oft wie nötig und steht Ihnen rund um die Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen mit professionellen Winterdienstleistungen zur Seite.
Was bedeuten Weißräumung oder Schwarzräumung für den Winterdienst in Kiel?
Weißräumung und Schwarzräumung unterscheiden sich im Arbeitsaufwand des Winterdienstes. Bei der Weißräumung wird der Schnee zur Seite geschoben und festgefahren. Der festgefahrene Schnee wird anschließend mit umweltfreundlichem Granulat bestreut. Bei der Schwarzräumung wird der Schnee vollständig entfernt, sodass der Straßenbelag wieder zu sehen ist. Die Schwarzräumung ist demnach mit wesentlich mehr Aufwand verbunden und dementsprechend auch teurer als die Weißräumung.